Das müssen öffentliche Auftraggeber jetzt bei KI-Vergaben beachten
Meldung
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03.08.2026
Mit In-Kraft-Treten der europäischen KI-Verordnung (KI-VO)wird nun auch das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) wirksam. Es setzt die KI-VO in Deutschland organisatorisch um. Für öffentliche Auftraggeber, die KI-Systeme beschaffen wollen, sind damit weitere Anforderungen verbunden:
- Aufsicht kennen: Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde. In bestimmten Sektoren und bei Länder-KI-Systemen bleiben spezialisierte oder landesrechtliche Behörden zuständig.
- KI-VO-Pflichten in die Vergabe integrieren: Risikoklassifizierung, Konformitätsanforderungen, Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers müssen in Leistungsbeschreibung und Vertrag geregelt werden. Die Kompetenzpflicht (Art. 4 KI-VO) gilt bereits.
- Verfahren und Leistungsbeschreibung anpassen: Bei komplexen KI-Beschaffungen kommen häufig Verhandlungsverfahren oder wettbewerblicher Dialog in Betracht. Die Leistungsbeschreibung muss präzise und lebenszyklusorientiert sein.
- Praktisch vorgehen: Frühzeitig Risikoklasse klären, KI-spezifische Klauseln aufnehmen und interne Kompetenz aufbauen.
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