Meldung
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04.09.2025
Eine Dienstuniform darf nicht als Kostüm getragen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf hervor. Das Gericht hat damit die Entlassung einer Kommissaranwärterin wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf bestätigt (Az.: 2 L 2837/25 vom 02.09.2025).
Die angehende Polizeibeamtin hatte bei einer privaten Mottoparty dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt. Das hatten Gäste der Party auch noch auf einem Video festgehalten. Nach Ansicht des Gerichts schädigt dieses außerdienstliche Fehlverhalten das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit. Hinzu kommt, dass dieser Auftritt „im Zeitalter sozialer Medien ohne weiteres über den Kreis der Gäste“ bekannt werden könne, heißt es in der Pressemitteilung. Daher sei die Entlassung rechtmäßig, so das Gericht.