The local authority as funding provider - from the preparation of guidelines to the verification of use of funds

The local authority as funding provider - from the preparation of guidelines to the verification of use of funds

Dr Beate Schulte zu Sodingen

Lecture

Veranstaltung am: 03.12.2026

Time: 09:00 – 13:00 Uhr

Referentin: Lawyer Dr Beate Schulte zu Sodingen
Organiser: NST knowledge transfer GmbH

Content of the event

Ein beliebter Weg der öffentlichen Hand zur Realisierung von erforderlichen oder wünschenswerten Vorhaben ist die Gewährung von Zuwendungen an Dritte. Dies erfordert eine sorgfältige und verständige Behandlung der Thematik von der Erstellung einer Förderrichtlinie bis zur Verwendungsnachweisprüfung.
 
What is it about?
 
Zuwendungen stellen freiwillige finanzielle Leistungen der öffentlichen Hand an Dritte zur Erreichung eines bestimmten Ziels dar. Kommunen können sowohl einzelne Vorhaben fördern als auch eigene Förderprogramme auflegen und über diese Mittel zur Verfügung stellen.

Hierfür ist ein systematisches Verständnis vom Ablauf des Zuwendungsverfahrens vonnöten. Nur so ist es Ihnen möglich, Zuwendungen (ggf. auf Grundlage einer selbst gestalteten Förderrichtlinie) rechtsfehlerfrei zu gewähren, deren Verwendung zu überwachen und zu prüfen. Werden Unachtsamkeiten bei der Verwendung festgestellt, muss die gewährende Stelle unverzüglich gegensteuern und geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Rückforderung gewährter Mittel ist unbedingt zu vermeiden, um finanziellen Schaden vom Zuwendungsempfänger und politischen Schaden vom Zuwendungsgeber abzuwenden.

Über die Gewährung von Zuwendungen an Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe können zudem anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder sonstige juristische Personen, die eine Tageseinrichtung betreiben und damit gemeinnützige Zwecke verfolgen, ebenfalls Zuwendungsempfänger für Zuschüsse zu den Betriebskosten sein.  Das Seminar erläutert in diesem Zusammenhang die Rolle der Kommune als Zuwendungsgeberin.

Das Seminar vermittelt wertvolle Hinweise und Erläuterungen für die Praxis. Wir gehen davon aus, dass bei den TeilnehmerInnen Grundlagenwissen zum Zuwendungsrecht vorhanden ist.
 
Focal points:
 
  • Überblick
    • Begriffsmerkmale
    • Grundsätze     
  • Die Gewährung von Zuwendungen
    • Voraussetzungen und Verfahren
    • Bewilligung
    • Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen
    • Weiterleitung von Zuwendungen
    • Überwachungspflichten
  • Der Verwendungsnachweis
  • Aufhebungsverfahren und Rückforderung
  • Kita-Finanzierung durch Zuwendungen

The brains behind the event.

Dr Beate Schulte zu Sodingen

ist Rechtsanwältin und Partnerin bei „Dombert Rechtsanwälte Part. mbB“ in Potsdam und berät u.a. Kommunen und freie Träger im Kita-Recht. Weiterhin ist sie im Bereich des Zuwendungsrechts tätig.

DOMBERT Lawyers

Our work covers all legal issues and conflicts in which the state, municipalities or authorities are involved.