Essen bittet für Krankentransport zur Kasse

Dr. Maximilian Dombert | Michael Jessen-Lieberum

Meldung

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11.12.2025

Patientinnen und Patienten sollen in der Stadt Essen vom kommenden Jahr an einen Teil der Kosten für Fahrten mit dem Rettungs- und Krankenwagen selbst zahlen müssen. Das hat der Rat der Stadt am 10.12.2025 beschlossen. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung zwischen den Kommunen und den Krankenkassen um so genannte „Leerfahrten“, also Einsatzfahrten, bei denen der Patient nicht in ein Krankenhaus gebracht wird. Diese Leerfahrten machen rund ein Viertel der Gesamteinsätze der Rettungsdienste aus. Da sich die Krankenkassen seit Kurzem weigern, die Kosten dieser Leerfahrten zu übernehmen, droht den Städten und Kreisen in Zukunft ein erhebliches finanzielles Defizit. Gleichzeitig zwingt das Gebührenrecht die Kommunen, den finanziellen Bedarf der Rettungsdienste zu decken. In Essen sollen deshalb nun die Patientinnen und Patienten dazu beitragen, die Finanzierungslücke bei den Trägern zu schließen.

 

Das Problem trifft die Stadt Essen allerdings nicht allein: So prüfen derzeit mehrere Landkreise und Städte in Nordrhein-Westfalen und in Brandenburg, wie sie eine Kostendeckung erreichen können. Mit Spannung wird auf die mündliche Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Ende Januar 2026 gewartet, von dem man sich eine Klärung der Rechtslage – zumindest für Brandenburg – erhofft. In diesem Verfahren vertreten die Rechtsanwälte Dr. Maximilian Dombert und Michael Jessen-Lieberum den Landkreis Teltow-Fläming.

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.