Frist für Einsprüche zur Kommunalwahl NRW läuft bald ab

Dr. Dominik Lück

Meldung

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16.10.2025

Wer noch Einspruch gegen die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen erheben will, muss sich beeilen: Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet in vielen Kommunen am 28.10.2025. Zwar fand die Kommunalwahl in NRW bereits am 14.09.2025 statt, doch erreichten in vielen Kommunen die Kandidatinnen und Kandidaten beim ersten Wahlgang nicht die erforderliche absolute Mehrheit. Daher gab es vielerorts am 28.09.2025 Stichwahlen. „Für die Frist der Wahleinsprüche ist die Bekanntgabe der Ergebnisse aus der Stichwahl relevant. Die Wahleinsprüche müssen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

 

Mit Ablauf dieser Frist endet für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die objektive Rechtmäßigkeit der Wahl in einem formellen Verfahren prüfen zu lassen. Ob ihr Einspruch dann Aussicht auf Erfolg hat, wird sich in einem zweistufigen Prüfverfahren herausstellen: Zunächst muss für eine erfolgreiche Wahlanfechtung überhaupt ein Wahlfehler vorliegen (§ 39 KWahlG NRW), der zudem auch mandatsrelevant gewesen sein muss (§ 40 Abs. 1 lit. b KWahlG NRW).

DOMBERT Rechtsanwälte

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