Geburtstagsgrüße im Amtsblatt nur mit Einwilligung?

Media

|

11.12.2025

Immer wieder stellt sich in den Städten und Gemeinden die Frage, ob Geburtstagsglückwünsche im Amtsblatt veröffentlicht werden dürfen. In der Stadt Tübingen wird die Frage derzeit diskutiert. Gratulation im öffentlichen Amtsblatt sind grundsätzlich nur mit datenschutzrechtlicher Einwilligung der betroffenen Personen möglich. Der Landesgesetzgeber kann allerdings einen datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestand für Gratulationen an Alters- und Ehejubiläen schaffen, erläutert Rechtsanwältin Zeynep Kenar der Stuttgarter Zeitung. „Dann braucht man keine Einwilligung mehr.“

 

Hier geht es zum Artikel

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.