Hessen modernisiert sein Vergaberecht

Philipp Buslowicz, LL.M.

Meldung

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15.01.2026

Das Land Hessen hat eine umfassende Modernisierung seines Vergaberechts beschlossen: Mit der Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) schafft die Landesregierung die Grundlage für vereinfachte, beschleunigte sowie rechtssichere Vergabeverfahren. Gleichzeitig sollen  faire Arbeitsbedingungen stärker berücksichtigt werden. Die Reform sieht folgende Kernpunkte vor:

 

Liefer- und Dienstleistungen können künftig bis zu einem Wert von 100.000 € ohne ein förmliches Vergabeverfahren vergeben werden. Für Bauleistungen liegt die neue Freigrenze bei 750.000 € – ein im bundesweiten Vergleich sehr hoher Wert. Die bisherige einheitliche Grenze von 10.000 € entfällt damit weitestgehend. Die deutlich höheren Freigrenzen geben Kommunen und Landesbehörden mehr Handlungsspielraum. Öffentliche Projekte können schneller umgesetzt und bürokratische Hürden reduziert werden.

 

Auch soziale Aspekte und faire Löhne spielen eine deutlich wichtigere Rolle. Bei der Auswahl von Bietern soll nicht nur der reine Preis, sondern vielmehr faire Arbeitsbedingungen ausschlaggebend sein. Gleichzeitig werden Kontrollen verschärft, um Lohndumping und unfairem Wettbewerb entgegenzuwirken.

 

Die Angebotserstellung wird für Unternehmen vereinfacht. Sofern ein Präqualifizierungsverfahren zu Tariftreue und Eignung durchlaufen wurde, müssen Einzelnachweise bei Folgevergaben nicht mehr wiederholt werden, was insbesondere mittelständischen Unternehmen zugutekommt.

 

Laut dem hessischen Wirtschaftsministerium steht die Reform im Zeichen von Effizienz, Vertrauen und Fairness: Öffentliche Beschaffungen sollen zügiger abgewickelt und gleichzeitig Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen verbessert werden. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen werde so ein klares Signal für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Vergabepraxis gesetzt, heißt es. Vertreter aus Wirtschaft und Gewerkschaften begrüßen überwiegend die Initiative. So lobt der Bauindustrieverband die neuen Regelungen als praxisnahe Verbesserung und die IG BAU sieht in der Reform einen wichtigen Schritt für mehr Tarif- und Arbeitnehmerschutz.

DOMBERT Rechtsanwälte

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