Meldung
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20.01.2026
Der Neuwahl einer Kanzlerin oder eines Kanzlers an der Freien Universität Berlin steht nichts mehr im Wege. Die gegenwärtige Kanzlerin kann die im Februar 2026 anstehende Neuwahl nicht verhindern, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg (Az. 4 S 42/25 vom 08.01.2026).
Damit scheiterte die derzeitige Kanzlerin mit ihren Bemühungen im Eilrechtsschutzverfahren, der Hochschule die Nachbesetzung der Stelle durch das Gericht untersagen zu lassen. Nach Konflikten in der Hochschulleitung wurde ihr bereits 2022 die Führung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung verboten. Ihre Klage, als Kanzlerin in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit weiterbeschäftigt zu werden, hat das Verwaltungsgericht Berlin bereits im vergangenen Jahr zurückgewiesen (Az: 28 K 244/23 vom 22.07.2025). Nun hat das Oberverwaltungsgericht als zuständiges Gericht der Hauptsache und zugleich erstinstanzlich über den Eilantrag zu entscheiden.
Es hat den Antrag der Kanzlerin gegen die von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Senatsverwaltung für Wissenschaft abgelehnt, weil das Berliner Landeshochschulrecht die Ernennung des Kanzlers bzw. der Kanzlerin einer Hochschule nur im Beamtenverhältnis auf Zeit zulässt. Begründet wird diese Ausnahme von dem verfassungsrechtlichen Lebenszeitprinzip wegen der hochschulpolitischen Verantwortung der gewählten und abwählbaren Person. Selbst wenn Zweifel an der gesetzlichen Ausgestaltung zurückblieben, ergebe sich daraus kein Anspruch der im Zeitbeamtenverhältnis stehenden Kanzlerin auf Weiterbeschäftigung in diesem Amt auf Lebenszeit.