Keine nextbike-Mietfahrräder mehr auf Berlins Gehwegen

Dr. Maximilian Dombert

Meldung

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23.01.2026

Der Fahrradvermieter nextbike darf seine Fahrräder in Berlin vorerst nicht mehr auf öffentlichen Straßen anbieten. Das Unternehmen unterlag nun auch in der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg (Az.: 6 S 114/25 vom 19.01.2026).

 

Für die Fahrräder waren keine festen Stationen vorgesehen. Vielmehr konnten die Kunden die Räder über eine App buchen, nutzen und in so genannten Flex-Zonen wieder abgeben. Dafür hatte das Unternehmen mit dem Land Berlin einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen und erhielt befristete Sondernutzungserlaubnisse bis zum 30.06.2025. Obwohl man sich nicht auf eine Fortsetzung des Vertrags einigen konnte, führte das Unternehmen sein Geschäft ohne Sondernutzungserlaubnis weiter. Die Berliner Senatsverwaltung verlangte daraufhin im Juli 2025, dass alle Mietfahrräder von den öffentlichen Straßen entfernt werden müssen.

 

Wie die Vorinstanz bestätigte auch das OVG, dass das Regulierungsbedürfnis maßgeblich sei, weil die große Anzahl der Mietfahrräder die Nutzung der Gehwege behinderten. 

DOMBERT Rechtsanwälte

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