Wie kaum eine andere Anwaltskanzlei haben wir uns auf die spezifischen Rechtsfragen rund um die Bildungsbereiche Kita und Schule spezialisiert.
Durch intensive Gremienarbeit kennen wir die praktischen Probleme der Bildungsträger.
Ob es um den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und freiem Träger oder die Finanzierung von Einrichtungen der Bildungs- und Sozialwirtschaft geht – wir bieten unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen bei der Gestaltung von zeitgemäßen und gleichzeitig zukunftsorientierten Bildungsangeboten.
Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe vertrauen bundesweit auf unsere Expertise, wenn es um Rechtsfragen zur Projektierung, Realisierung und zum Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geht. Darüber hinaus beteiligen wir uns intensiv an der Diskussion zur Fortschreibung und Entwicklung der jeweiligen rechtlichen Grundlagen in mehreren Bundesländern.
Auch die Schullandschaft ist stets in Bewegung: Wir beraten staatliche Schulträger beim Ausbau der Ganztagsbetreuung und zur Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Schulstruktur. Schulen in freier wie öffentlicher Trägerschaft wenden sich in allen Fragen der Finanzierung sowie der Genehmigung und Anerkennung und der Ausgestaltung von Schulverträgen und Schulgeldern an uns.