Öffentliche Aufträge und Vergabe

Wir setzen alles daran, dass unsere Mandanten zügig und rechtssicher ihre Vergabeverfahren durchführen können.

Häufig übernehmen wir das gesamte Verfahrensmanagement und entlasten so die Auftraggeber.

Unsere Kanzlei berät überwiegend öffentliche Auftraggeber bei der Planung, Vergabe und Umsetzung öffentlicher Aufträge. Zu unseren Mandanten zählen vor allem Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Hochschulen und andere öffentliche Körperschaften sowie kommunale Unternehmen.

 

Wir begleiten das gesamte Verfahren nach nationalem und europäischem Vergaberecht – von der Vorbereitung der Unterlagen über die Durchführung des Verfahrens bis hin zur Zuschlagserteilung und Vertragsausführung. Bei Bedarf können wir auf ein Netzwerk aus erfahrenen Wirtschafts- und Ingenieurbüros zurückgreifen.

 

Auch nach dem Zuschlag lassen wir Sie nicht allein: Wir beraten bei Fragen zur Vertragsausführung, zu Nachträgen, zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen oder nachträglichen Änderungen bei bereits vergebenen Aufträgen. Wir verteidigen Sie selbstverständlich auch in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Zivilgerichten.

 

Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten im Fördermittel- und Zuwendungsrecht. Wir beraten Sie, wie sie mit vergaberechtlichen Auflagen in Zuwendungsbescheiden umgehen müssen. Wir sind ebenfalls Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Projekte im Wege öffentlich-privater Partnerschaften realisiert werden.

Öffentliche Aufträge und Vergabe – Unsere Köpfe.