Landwirtschaftsministerium muss Aktionsprogramm für Gewässerschutz erstellen

Prof. Dr. Jan Thiele

Meldung

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09.10.2025

Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss die Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus der Landwirtschaft mit einem Nationalen Aktionsprogramm schützen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (Az.: 10 C 1.25 vom 08.10.2025). Das Aktionsprogramm muss gewährleisten, dass der Grenzwert von 50 mg/l Nitrat in allen deutschen Grundwassermessstellen eingehalten wird. In einem zweiten Schritt ist das Aktionsprogramm sodann in die Beratungen für eine Änderung der Düngeverordnung einzubeziehen. Bislang sei es versäumt worden, ein Aktionsprogramm zu erstellen, das den Maßgaben des Düngegesetzes (§ 3a Abs. 1 DüG) genüge, kritisierte das BVerwG.

Es gab damit der Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Noch in der Vorinstanz war die Umweltvereinigung mit ihrer Klage gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hielt die Kläger nach den Bestimmungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit ihrem gesamten Vorbringen für ausgeschlossen (Präklusion), weil sie bei der Beschlussfassung über ein nationales Aktionsprogramm lückenhafte und nicht hinreichend substantiierte Einwendungen erhoben hätten (Az.: 20 D 8/19 vom 25.01.2024).

 

 

 

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