Lehrkräfte dürfen sich gegen gewalttätige Schulkinder verteidigen

Meldung

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28.10.2026

Wenn Schulkinder gewalttätig werden, dürfen Lehrkräfte auch körperlich eingreifen, um  sich selbst und andere zu schützen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf klargestellt (Az.: 18 L 2932/22 vom 16.10.2026). Im konkreten Fall hatte eine Lehrerin ein aggressives Grundschulkind festgehalten und es aus dem Klassenraum geführt. Das Gericht sah darin eine zulässige Abwehrmaßnahme.

 

Seit Abschaffung der Prügelstrafe gilt ein Verbot körperlicher Züchtigung. Dieses, so führt das Verwaltungsgericht aus, stehe dem Notwehr- und Nothilferecht jedoch nicht entgegen. Auch eine Lehrkraft dürfe sich gegen einen Angriff eines Schulkindes verteidigen. Sie muss jedoch stets das jeweils mildeste Mittel anwenden, das geeignet ist, um den Angriff abzuwehren. Dabei hat die Lehrkraft unter anderem das Alter und die Einsichtsfähigkeit des Kindes, mögliche Einschränkungen und die konkrete Gefahr zu berücksichtigen.

DOMBERT Rechtsanwälte

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