Mangelnde Transparenz bei digitalem Auswahltest unzulässig

Kristina Dörnenburg | Kristina Gottschalk, LL.M.oec.

Meldung

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06.10.2025

Ein computergestützter Auswahltest für den Polizeidienst muss die grundsätzlichen Anforderungen an das Beamtenauswahlverfahren erfüllen. Ein digitaler Selbsteinschätzungstest für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst einer Polizeihochschule in Baden-Württemberg verstieß dagegen, weil er nicht den erforderlichen Transparenzvorschriften entsprach. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor (Az.: 3606/24 vom 29.07.2025). Die Ablehnung des klagenden Kandidaten sei nicht hinreichend begründet worden, befanden nun die Richter.

Ihre Kritik richtet sich insbesondere gegen einen Testteil, bei dem die Kandidatinnen und Kandidaten mittels eines stufenlosen Schiebereglers Fragen zu ihrer Befähigung beantworten sollten. Dieses Verfahren sei intransparent, weil die „Antworten“ nicht genau dokumentiert werden konnten. Dies sei nur nachträglich mit der Hilfe eines Administrators möglich. Allerdings konnte gar nicht geklärt werden, ob die hinterlegten Normwerte bei diesem Selbsteinschätzungstest sich überhaupt an den verfassungsmäßigen Kriterien für die Beamtenauswahl orientiert hätten. Dieser Mangel sei auch nachträglich nicht zu heilen gewesen.

DOMBERT Rechtsanwälte

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