Meldung
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11.11.2025
Am 06.11.2025 wurde die Novelle zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) beschlossen. Sie setzt die geänderte Richtlinie über Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräte (WEEE‑Richtlinie) der EU vom März 2024 in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Sammlung und Entsorgung alter Elektrogeräte zu verbessern und vor allem Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Ionen-Batterien zu verringern, die immer öfter in Elektrogeräten verbaut sind. Für den Einzelhandel, aber auch für Kommunen sieht die Novelle wichtige Änderungen vor.
So muss der Handel künftig einheitlich und klar kennzeichnen, wo die Verbraucher ihre Altgeräte zurückgeben können. Beim Kauf von Elektrogeräten müssen sie den Verbraucher zudem darauf hinweisen, dass die Artikel getrennt zu entsorgen sind, indem sie direkt im Regal das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne anbringen. Künftig muss auch jede Verkaufsstelle von E-Zigaretten diese kostenfrei und unabhängig vom Kauf zurücknehmen. Bei kommunalen Sammelstellen und Wertstoffhöfen dürfen Elektroaltgeräte ausschließlich durch Fachpersonal einsortiert werden. Die Novelle sieht für einzelne Pflichten Übergangsfristen von 6 bis 12 Monaten bis Ende 2026 vor.
„Für Händler und Kommunen bringt die Novelle erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich. Kommunen sollten zum Beispiel ihre Sammel- und Entsorgungsstruktur frühzeitig überprüfen, Sicherheitsvorkehrungen überarbeiten und das Personal entsprechend schulen“, empfiehlt Rechtsanwältin Izabela Bochno.