Meldung
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23.02.2026
Potsdam will eine kommunale Verpackungssteuer einführen. Betriebe, die Speisen zum Mitnehmen in Einweggeschirr anbieten, sollen diese Abgabe künftig entrichten. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll bereits am 04.03.2026 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden, in Kraft treten soll die Neuregelung im Juli 2026. Nach den derzeitigen Vorstellungen sollen die Verkäufer von Speisen to Go 50 Cent je Einwegbecher, -teller oder -schale und 20 Cent je Einwegbesteck zahlen. Um den betroffenen Betrieben die Umstellung zu erleichtern, sind Informationskampagnen und Fördermittel für die Anschaffung von Mehrwegbehältnissen geplant.
Vorreiter einer kommunalen Verpackungssteuer ist Tübingen. Die Universitätsstadt hat 2022 eine solche Steuer auf Einweggeschirr gegen einige Widerstände eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dann bestätigt, dass eine kommunale Verpackungssteuer als örtliche Verbrauchssteuer grundsätzlich zulässig sei (Beschl. v. 27.11.2024, Az. 1 BvR 1726/23).