Presserechtlicher Auskunftsanspruch als Verwaltungsakt

Dr. Dominik Lück

Meldung

|

23.10.2025

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat einen presserechtlichen Auskunftsanspruch als Verwaltungsakt eingestuft und sich damit gegen die bisher herrschende Meinung gestellt. Es lehnte daher den Eilantrag des Axel Springer Verlags als unzulässig ab, mit dem dieser vom Land Schleswig-Holstein Auskunft zu einem Strafverfahren begehrte (Az.: 6 MB 28/25 vom 17.10.2025). Der Antrag hätte gegen die Staatsanwaltschaft gerichtet werden müssen, da nur diese als Behörde für die gerichtliche Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs zuständig sei, so das Gericht. Da nach Auffassung des OVG die Ablehnung der Presseanfrage durch eine Behörde einen Verwaltungsakt darstelle, müsse der Antragsteller zunächst ein Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls eine Verpflichtungsklage erheben. Bislang war es herrschende Meinung und gängige Praxis, dass Antragsteller ohne ein Widerspruchsverfahren eine Leistungsklage erheben konnten, wenn sie sich gegen die Ablehnung ihres Auskunftsanspruch wehren wollten.

„Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Rechtsprechung durchsetzt. Sollte dies der Fall sein, würde sich in derartigen Verfahren – auch für die Behörden – einiges verändern“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

 

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.