Schlechte Gesundheitsprognose kann Übernahme in ein Beamtenverhältnis verhindern

Kristina Dörnenburg

Meldung

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19.02.2026

Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis kann wegen Gesundheitsproblemen abgelehnt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hervor (Az.: 2 A 4.25 vom 12.11.2025). In dem vorliegenden Fall hatte ein Tarifbeschäftigter beim Bundesnachrichtendienst auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe geklagt. Das BVerwG wies jedoch seine Klage ab, weil aufgrund einer weiter fortschreitenden chronischen Erkrankung des Klägers mit Fehlzeiten zu rechnen sei. Daran ändere auch nichts, dass er augenblicklich dienstfähig sei. Ein Grad der Behinderung lag nicht vor.

 

Das BVerwG stellte nun klar, dass die gesundheitliche Eignung nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz prognostisch bis zur gesetzlichen Altersgrenze zu bestimmen sei. Daher genüge die derzeitige Dienstfähigkeit nicht. Vielmehr geht es um die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Bewerber die Dienstpflichten dauerhaft und in vollem Umfang erfüllen könne. Das sei hier nicht der Fall. Dabei seien nicht nur ganztägige Ausfallzeiten zu betrachten, sondern auch solche, die durch Therapien und verminderte Leistungsfähigkeit entstünden. Das Leitbild des Beamtenverhältnisses bleibe die Vollzeitfähigkeit.

 

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