Meldung
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21.08.2025
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat eine Klage der rheinland-pfälzischen CDU wegen Verletzung des Neutralitätsgebots zurückgewiesen (Az.: VGH O 20/25 vom 15.08.2025). Anlass war, dass der SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer einen Pressetermin mit „Infos zur neuen Bundesregierung“ veranstaltet hatte, zu dem er zwar die zwei neuen Bundesministerinnen der SPD aus Rheinland-Pfalz einlud, nicht aber den neuen aus Rheinland-Pfalz stammenden Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder aus der CDU. Darin sah die Partei einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip sowie das Neutralitätsgebot und klagte – allerdings ohne Erfolg.
Weder stand bei dem Treffen die Zugehörigkeit der Partei im Vordergrund, noch wirken die nach dem Pressetermin veröffentlichten Social-Media-Posts zugunsten oder zulasten einer Partei, befand der Verfassungsgerichtshof. Hingegen bestehe aber ein Informationsinteresse der rheinland-pfälzischen Öffentlichkeit, welche Politiker und Politikerinnen aus ihrem Bundesland in die Bundesregierung eintreten würden. Dabei sei es nicht die Zugehörigkeit zu einer Partei, sondern die am Vormittag bekanntgegebene Nominierung für ein bestimmtes Amt ausschlaggebend gewesen. Es sei nicht darum gegangen „zugunsten oder zulasten einer politischen Partei die Chancen im politischen Wettbewerb zu beeinflussen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
„Ob ein staatlicher Amtsträger wie ein Ministerpräsident gegen das politische Neutralitätsgebot verstößt, beurteilt sich bei Veranstaltungen wie Presseterminen maßgeblich nach deren Kontext und Inhalt. Soweit keine parteipolitisch motivierte Zielsetzung erkennbar ist, liegt auch kein Verstoß vor“, sagt Rechtsanwalt Tobias Schröter.