Meldung
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08.08.2025
Die Erfahrung auf einer bestimmten Stelle begründet keinen automatischen Vorsprung gegenüber einem Wettbewerber. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg in der Auseinandersetzung um die Besetzung eines Senatsvorsitzenden am Oberlandesgericht entschieden (Az.: 3 K 1791/25 vom 21.07.2025).
Zunächst hate das Justizministerium in Baden-Württemberg einen stellvertretenden Senatsvorsitzenden für die Stelle favorisiert. Dann folgte es aber dem Vorschlag des Präsidialrats der ordentlichen Gerichtsbarkeit und stimmte für eine langjährige Vorsitzende Richterin am Landgericht. Begründet wurde die Entscheidung mit der langjährigen Tätigkeit und der damit verbundenen höheren Fachkompetenz der Bewerberin.
Der unterlegene Bewerber wehrte sich gegen die Auswahlentscheidung im Eilverfahren und hatte Erfolg. Das VG entschied, dass die Stelle vorerst nicht mit der ausgewählten Kandidatin besetzt werden darf, weil die Auswahlentscheidung nicht ausreichend begründet und nicht nachvollziehbar sei. Es komme bei der Besetzung nicht auf die „Standzeit“ der Bewerberin an, sondern allein auf die individuelle Eignung, Leistung und Befähigung für das angestrebte höhere Statusamt.