Der praktische Umgang mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B und C

Der praktische Umgang mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B und C

Philipp Buslowicz, LL.M.

Vortrag

Veranstaltung am: 04.05.2026

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr  und am

Datum: 05.05.2026   von 8:00-14:30 Uhr

Ort: Bildungs- und Kulturzentrum Peter Edel

Berliner Allee 125,Berlin 13088

oder Online (Zoom)

Referent: Rechtsanwalt Philipp Buslowicz, LL.M.
Veranstalter: kbw Kommunales Bildungswerk e.V.

Inhalt der Veranstaltung

Schwerpunkte

  •  VOB Teil A:
    •  Definition der Bauleistungen
    •  nationale und EG-weite Vergabeverfahren
    •  Grundsätze der Vergabe und Vergabearten
    •  Aufbau der Vergabe- und Verdingungsunterlagen sowie der Leistungsbeschreibung
    •  Bewerbungs-, Angebots-, Zuschlags- und Bindefristen
    •  Eröffnungstermin
    •  Angebotsprüfung und -wertung
    •  Aufklärung des Angebots
    •  Aufhebung der Ausschreibung
    •  Zuschlag
    •  Dokumentation
  •  VOB Teil B:
    •  Art und Umfang der Leistung
    •  Umgang mit Widersprüchen in den Verdingungsunterlagen
    •  Vergütung der vertraglichen Leistungen und von Nachträgen
    •  Kündigung durch den Auftraggeber
    •  Abnahme und Mängelansprüche
    •  Zahlungen und Sicherheitsleistungen
  •  VOB Teil C:
    •  grundsätzlicher Aufbau der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen – ATV
    •  Zusammenhang zwischen der ATV DIN 18 299 und den Einzel-ATV

 

  • Im Seminar erhalten die Teilnehmer einen grundlegenden Überblick über alle Teile der VOB. Es werden Konsequenzen für das praktische Verwaltungshandeln aufgezeigt. Dabei werden im Teil A sowohl nationale als auch EU-weite Verfahren behandelt und anhand aktueller Rechtsprechung die Grundlagen für eine rechtmäßige Durchführung von Bauvergaben vermittelt. Im zweiten Teil des Seminars wird anhand zahlreicher Praxisbeispiele erläutert, welche Bedeutung den Regelungen der Teile B und C der VOB im Zuge der Durchführung des Bauvertrags zukommt.

Der Kopf hinter der Veranstaltung.

Rechtsanwalt Philipp Buslowicz, LL.M.

ist seit 2019 als Rechtsanwalt und seit 2020 bei DOMBERT Rechtsanwälte tätig. Schwerpunkte seiner Tätigkeit ist das Öffentliche Wirtschafts- und Vergaberecht. Er berät vor allem die öffentliche Hand bei der Gestaltung komplexer Beschaffungsvorgänge und nationale wie auch internationale Unternehmen bei der Bewerbung um die Vergabe öffentlicher Aufträge und vertritt sie im Rahmen von Nachprüfungsverfahren. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Buslowicz liegt im Bereich des polnischen Rechts, hier insbesondere dem Bau- und Vergaberecht. Dies auch in polnischer Sprache.

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.