Vortrag
Veranstaltung am: 11.09.2026
Zeit: 09:30 – 12:45 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Janko Geßner
Veranstalter: vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Inhalt der Veranstaltung
Die Verpflichtung des Staates zu wirksamen Klimaschutzmaßnahmen ist unbestritten. Mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 wurde dies noch einmal prominent betont.
Klimaschutzpflichten sind sowohl gesetzlich verankert – etwa im Klimaschutzgesetz des Bundes – als auch in der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht in etlichen Entscheidungen in den letzten Jahren weiter ausgeformt worden.
Was ist zu beachten, wenn abstrakte rechtliche Klimaschutzziele auf konkrete Vorhaben treffen? In Einwendungen gegen Vorhaben wird häufig vorgebracht, dass diese dem Klima schaden oder dass die lokalen bzw. globalen Klimafolgen nicht ausreichend ermittelt und beachtet worden seien. Zahlreiche auf Klimaschutzbelange gestützte Klageverfahren von Umweltverbänden sind die Folge.
In der Praxis bestehen große Unsicherheiten, wie der Belang des Klimaschutzes sowohl in fachrechtlichen Anlagenzulassungsverfahren als auch in Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturvorhaben rechtssicher berücksichtigt bzw. abgearbeitet werden muss. Das Seminar soll dafür Hilfestellung geben.
Der Kopf hinter der Veranstaltung.
Janko Geßner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner bei DOMBERT Rechtsanwälte Part mbB in Potsdam, Lehrbeauftragter an der BTU Cottbus-Senftenberg