Vortrag
Veranstaltung am: 01.04.2026
Zeit: 10:00 – 16:30 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Janko Geßner
Veranstalter: KommunalplusBildung
Inhalt der Veranstaltung
„Sanieren, Bauen, Zukunft gestalten, das ist das Gebot der Stunde“, so heißt es im Koalitionsvertrag 2025.
Für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und den Klimaschutz ist ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro vorgesehen.
Umfangreiche Infrastrukturprojekte z.B. im Verkehrs- und Energiebereich sollen finanziert werden.
Für ein Großteil der Projekte sind Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren erforderlich.
Mit dem vorliegenden Seminar soll ein Überblick über die Grundzüge des Planfeststellungsrechts gegeben werden.
Rechtlicher Rahmen, Ablauf des Verfahrens und die materiell-rechtlichen Anforderungen an die zu treffende Entscheidung werden erläutert.
Grundsatzurteile und aktuelle Rechtsprechung werden erörtert.
Ausführungen zur Fehlerlehre und zum Rechtsschutz gegen Planfeststellungsentscheidungen runden das Seminar ab.
Das Seminar ist als Grundlagen- und Auffrischungsseminar konzipiert.
Seminarinhalt
Rechtsgrundlagen im Überblick
Planfeststellung als Besondere Verfahrensart
Verhältnis der Fachgesetze zu VwVfG und LVwVfG
Plangenehmigung, Freistellungsentscheidung u.a.
Wirkungen der Planfeststellung
Konzentrationswirkung
Gestaltungswirkung
Enteignungsrechtliche Vorwirkung
Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
Vorbereitende Maßnahmen
Abschnittsbildung, Folgemaßnahmen und parallele Planfeststellungsverfahren
Antragstellung und Planunterlagen
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Erörterungstermin
Planänderung während des Verfahrens
Planfeststellungsbeschluss und seine Begründungspflichten
Verfahrensbeschleunigung durch den Einsatz von Projektmanagern
Materiell-rechtliche Plananforderungen und Abwägungslehre
Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses
Planrechtfertigung, Planungsschranken, Optimierungsgebote, Planungsermessen und andere Begrifflichkeiten
Alternativenprüfung u.a.
Umgang mit fachrechtlichen Plananforderungen, z.B. aus dem Immissions-, Klima-, Natur- und Artenschutz
Abwägungsgebot und Abwägungsfehlerlehre
Rechtsschutz und gerichtliche Kontrolle
Umweltrechtsbehelfsgesetz und weitere Rechtsschutzfragen
Gerichtliche Überprüfungsmaßstäbe
in Betracht kommende Entscheidungen
Der Kopf hinter der Veranstaltung.
ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Gründungspartner von DOMBERT Rechtsanwälte.
Er leitet die Praxisgruppe „Öffentliche Aufträge und Vergabe“ und ist Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg.