Rechtliche Rahmenbedingungen für eine KiTa-Trägervielfalt in der Kommune

Dr. Beate Schulte zu Sodingen

Vortrag

Veranstaltung am: 12.11.2025

Zeit: 13:30 – 15:30 Uhr

Referent: Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen
Veranstalter:   NST wissenstransfer GmbH

Inhalt der Veranstaltung

Die bedarfsgerechte Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ist für öffentliche Träger und Kommunen eine Herausforderung. Die Kita-Plätze sollen einen künftig prognostizierten Bedarf decken, wohnortnah ausgestaltet sein und den Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Kommunen haben die Möglichkeit, den steigenden Bedarf an Kita-Plätzen entweder durch eigene kommunale Einrichtungen oder durch Kindertagesstätten freier Träger zu decken. 

Dieses Seminar informiert über die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen, die sowohl Gemeinden bei der Gründung kommunaler Einrichtungen als auch freie Träger zu beachten haben. Dabei werden die grundsätzlichen Genehmigungs- und Finanzierungsvoraussetzungen dargestellt.

Worum geht es?

Bei der Gründung einer Kindertagesstätte sind für die Kommune viele Aspekte in den Blick zu nehmen. Vor- und Nachteile einer eigenen Einrichtung gegenüber Einrichtungen freier Träger sind im Vorfeld sorgfältig zu prüfen und abzuwägen. Hierbei sind besonders der Grundsatz der Trägervielfalt sowie die Bedarfsplanung zu beachten. 

Neben der Suche nach einem geeigneten Grundstück und/oder einer geeigneten Immobilie sind die (unterschiedlichen) Finanzierungsvoraussetzungen für die Gründung einer kommunalen oder freien Kita zu berücksichtigen. Besonders in den Blick zu nehmen ist dabei die (Re-) Finanzierung von Gebäudeinvestitionen, die ein freier Träger tätigt. Hierzu gehört aber auch die Kostenplanung für den laufenden Betrieb in Hinblick auf notwendige Personal- und Sachkosten. Daneben sind die formalen Voraussetzungen sorgfältig zu planen, zu denen die Betriebserlaubnis, aber auch die Wahl der Rechtsform und die Ausgestaltung der Kita-Konzeption zählen.  

Das Seminar will Kommunen Hilfestellungen bei anstehenden Entscheidungsprozessen zum bedarfsgerechten Ausbau von Kita-Plätzen geben und Handlungsleitlinien mit auf den Weg geben, die bei der Gründung einer Kita zu beachten sind.

Der Kopf hinter der Veranstaltung.

Dr. Beate Schulte zu Sodingen ist Rechtsanwältin und Partnerin bei „Dombert Rechtsanwälte Part. mbB“ in Potsdam und berät u.a. Kommunen und freie Träger im Kita-Recht. Weiterhin ist sie im Bereich des Zuwendungsrechts tätig.

Dr. Beate Schulte zu Sodingen

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.