Verfassungsbeschwerde gegen Thüringisches Hochschulgesetz überwiegend erfolglos

Prof. Dr. Klaus Herrmann

Meldung

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16.12.2025

Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Hochschulprofessorinnen und -professoren gegen das Thüringische Hochschulgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist weitgehend gescheitert. Sie rügten die Verletzung ihrer Wissenschaftsfreiheit, da in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten ihre Mitwirkung in der Selbstverwaltung nicht ausreichend gewährleistet und gesichert sei. Konkret forderten sie eine Sitz- und Stimmenmehrheit in allen Senatsangelegenheiten. 

 

Die Verfassungsbeschwerde wies das BVerfG nun in weiten Teilen als unbegründet zurück (Az.: 1 BvR 1141/19 vom 30.09.2025). Das Thüringische Hochschulgesetz garantiere den Professorinnen und Professoren ein ausreichendes Maß an Mitwirkung, insbesondere im Auswahlprozess von Kandidaten für das Präsidentenamt, die Abwahl eines Präsidenten, die Besetzung des Schlichtungsgremiums oder bei der Beteiligung verschiedener Gruppen im Senat.    

 

Allerdings ist es nach Ansicht des BVerfG nicht mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar, dass die Gruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten das gleiche Stimmgewicht wie die Gruppe der akademischen Mitarbeitenden und der Studierenden habe. Hierin sieht das BVerfG eine strukturelle Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit, da das Stimmgewicht dieser Gruppe auch nicht hinreichend begrenzt sei. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, diese Regelung bis Ende März 2027 nachzubessern.

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