Meldung
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09.02.2026
Das Neutralitätsgebot für Amtsträger gilt nur dann, wenn der Inhaber eines politischen Amtes sich auch in dieser Funktion äußert. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat einen entsprechenden Eilantrag des Nachrichtenportals „Nius“ auf Unterlassung bestimmter Äußerungen des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein abgelehnt, weil dieser sich nicht in seinem Amt negativ über das Portal geäußert hat (Az.: 6 B 2/26 vom 05.02.2026).
Daniel Günther war Anfang Januar 2026 zu Gast in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ und äußerte sich kritisch über das Portal von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt. Mit seinem Eilantrag wollte das Nachrichtenportal erwirken, dass das Land Schleswig-Holstein diese Aussagen unterlässt und widerruft. Es argumentierte, dass ein Ministerpräsident auch bei öffentlichen Äußerungen in Talkshows neutral und sachlich bleiben müsse, weil er an das Neutralitätsgebot gebunden sei.
Für das Neutralitätsgebot sei laut Gericht allerdings entscheidend, ob ein Amtsträger erkennbar auf die Autorität seines Amtes Bezug nehme. Günther habe seine Äußerungen aber nicht als Ministerpräsident, sondern als Parteipolitiker im Rahmen einer medienpolitischen Diskussion getätigt, die „nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden“ gewesen seien, so das Gericht. Eine Bindung an das Neutralitäts- oder Sachlichkeitsgebot habe für Günther daher nicht bestanden und seine Aussagen seien dem Land nicht zurechenbar, erklärte das Verwaltungsgericht.