VG Berlin stoppt Wohnungsbau wegen Artenschutz

Patricia Kohls

Meldung

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02.03.2026

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 24. Februar 2026 (Az.: VG 24 L 67/26) den Eilantrag einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft zurückgewiesen und damit ein geplantes Neubauvorhaben mit 237 Wohnungen im Berliner Ilsekiez vorläufig gestoppt. Das Gericht stuft die bereits erteilte Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung von Vegetation als voraussichtlich rechtswidrig ein, da dadurch Nahrungshabitate der geschützten Arten Haussperling und Zwergfledermaus betroffen wären. Laut Gericht kann das öffentliche Interesse am Wohnungsbau artenschutzrechtliche Verbote nur dann überwinden, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der Arten nachweislich ausgeschlossen wird. Dieser Nachweis sei nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend erbracht worden.

 

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, bis dahin ruhen die Bauvorbereitungen jedoch.

DOMBERT Rechtsanwälte

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