VGH kippt Redeverbot für Höcke

Dr. Dominik Lück

Meldung

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17.02.2026

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Redeverbot für Björn Höcke bei AfD-Wahlveranstaltungen in zwei bayerischen Gemeinden aufgehoben. Die Gemeinden hätten das Redeverbot nicht ausreichend begründet, entschied der VGH. Er gab damit im Fall der Gemeinde Seybothenreuth der Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth statt, im anderen Fall wies er die Beschwerde der Stadt Lindenberg zurück (Az.: 4 CS 26.288 und 4 CS 26.291 vom 13.02.2026).

 

Die Gemeinden hatten die AfD-Wahlveranstaltungen in ihren öffentlichen Einrichtungen nur unter der Auflage zugelassen, dass Björn Höcke nicht als Redner auftrete. Nach Ansicht des VGH hätten die Gemeinden jedoch nicht ausreichend dargelegt, dass durch Höcke als Gastredner Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien. Es sei mit der im Eilverfahren nur eingeschränkten Prüfung „nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass es sich um Veranstaltungen handle, bei denen Inhalte zu erwarten seien, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder – entsprechend der gebotenen einschränkenden Auslegung – antisemitische Inhalte verbreiten“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

 

Der VGH bestätigt damit die hohen Anforderungen an ein Redeverbot, die bereits das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg angenommen hatte, und stellt klar, dass auch die erst am 01.01.2026 in Kraft getretene Neuregelung des Art. 21 Abs. 1a) GO eng auszulegen ist. Das VG Bayreuth hatte seine Entscheidung, dass die AfD die Parteiveranstaltung nur ohne Höcke durchführen darf, auf die dort geforderte hinreichende Wahrscheinlichkeit gestützt.

 

DOMBERT Rechtsanwälte

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