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16.10.2025
Unsere Rechtsanwältin Anuschka Siegers betont, dass die Einführung eines Losverfahrens einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellen würde, für den ein Beschluss der Bundesregierung jedenfalls nicht ausreicht. Das Parlament selbst müsste als Gesetzgeber die Auswahlkriterien hinreichend bestimmt vorgeben und dabei aus verfassungsrechtlicher Sicht den Gleichheitssatz, Rechtsschutzmöglichkeiten und das Recht auf Wehrdienstverweigerung gewährleisten.