Meldung
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30.04.2026
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Regelung im baden-württembergischen Hochschulgesetz über eine sogenannte Zweitveröffentlichungspflicht für verfassungswidrig und nichtig erklärt (Az.: 2 BvL 3/18 vom 24.03.2026).
Diese Regelung (§ 44 Abs. 6 LHG BW) verpflichtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu, wissenschaftliche Beiträge, die im Rahmen ihrer Dienstaufgaben entstanden sind, als nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des Zweiten Senats fehlt dem Land dafür die Gesetzgebungskompetenz, da es sich um eine Regelung zum Urheberrecht handelt. Auf diesem Gebiet hat jedoch der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Daran ändert sich auch nichts, wenn es sich wie hier um Zweitveröffentlichungsrechte im Wissenschaftsbereich handelt, die den Zweck verfolgen, anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Veröffentlichungen auf nicht-kommerziellen Wege zugänglich zu machen (Open-Access).