Drei AfD-Politiker dürfen nicht bei der Kommunalwahl in Niedersachsen antreten

Meldung

|

07.09.2026

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Beschwerden dreier AfD-Politiker abgewiesen. Sie hatten dagegen geklagt, dass die jeweiligen Wahlausschüsse sie nicht als Kandidaten für die Kommunalwahl in Niedersachsen am 13.09.2026 zugelassen haben (Az.: 10 ME 280/26 vom 04.09.2026). Das OVG bestätigte damit die vorausgegangenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

 

Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass nach dem niedersächsischen Kommunalwahlgesetz die Ergebnisse nur mit einem Wahleinspruch innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses angefochten werden können. Dadurch solle der reibungslose Ablauf der Wahlen, ihre gleichzeitige und termingerechte Durchführung sowie die zeitnahe Feststellung der Ergebnisse gewährleistet werden. Der Beschluss sage nichts darüber aus, ob der Wahlausschluss der drei AfD-Politiker rechtmäßig erfolgt sei, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

 

„Das OVG Lüneburg bestätigt damit die Linie, die das OVG Koblenz im vergangenen Jahr gewählt hat. Die Überprüfung, ob ein Ausschluss eines Kandidaten rechtmäßig war, erfolgt stets erst im nachgelagerten Wahlprüfungsverfahren“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.