Stadt darf Defizit ihres kommunalen Krankenhauses ausgleichen

Meldung

|

25.09.2026

Eine Kommune darf ihrem eigenen Plankrankenhaus Zuschüsse zum Ausgleich von Defiziten gewähren, ohne damit die Rechte konkurrierender Krankenhausträger zu verletzen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main entschieden und die Klage eines freigemeinnützigen Krankenhausträgers abgewiesen (Pressemitteilung vom 17.09.2026).

 

In dem vorliegenden Fall hatte die Stadt Frankfurt am Main ein kommunales Plankrankenhaus mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut und ihm anschließend für die Jahre 2023 und 2024 laut Pressemitteilung rund 50 Millionen Euro zur Liquiditätssicherung zur Verfügung gestellt. Die Klägerin, die in Frankfurt ebenfalls ein Plankrankenhaus betreibt, sah darin eine Wettbewerbsverzerrung sowie eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des allgemeinen Gleichheitssatzes.

 

Die 7. Kammer des VG Frankfurt sah in den Zuschüssen nach Medienberichten aus der mündlichen Verhandlung zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit und eine Ungleichbehandlung, hielt beides aber für gerechtfertigt. Die Befugnis, das kommunale Krankenhaus zu bezuschussen, ergebe sich aus dem Sicherstellungsauftrag der Stadt und dem kommunalen Haushaltsrecht. Der den Kommunen obliegende Auftrag, eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen, sei ein überragender Gemeinwohlbelang, der die Zuschüsse auch mit Blick auf den Grundsatz der Trägervielfalt rechtfertige. Mit dem europäischen Beihilferecht stünden die Zahlungen ebenfalls in Einklang.

 

Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert erklärt: „Die Entscheidung stärkt den Handlungsspielraum der Kommunen. Wer den Sicherstellungsauftrag ernst nimmt, darf das eigene Krankenhaus auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Betrauung auch mit erheblichen Beträgen stützen, ohne sich von konkurrierenden Trägern den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung gefallen lassen zu müssen. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung allerdings zugelassen, der Ausgang des Verfahrens ist damit noch offen. Für Kommunen, die vor ähnlichen Entscheidungen stehen, ist das Urteil gleichwohl ein wichtiges Signal.“

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.