Protest-Pulli im Stadtrat nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

Meldung

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05.11.2026

Wer an öffentlichen Stadtratssitzungen teilnimmt, darf diese nicht mit privaten Meinungsäußerungen beeinträchtigen. Ein Zuhörer, der einen Pullover mit deutlich erkennbarem Schriftzug „FCK AfD“ trug, durfte deshalb des Saales verwiesen werden, entschied jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Hannover in einem Eilverfahren (Az.: 1 B 6273/26, Beschluss vom 02.11.2026). Der Ratsvorsitzende habe sein Hausrecht in zulässiger Weise ausgeübt, befand das Gericht.

 

Nach Ansicht des Gerichts stellt die Bitte, den Pullover auszuziehen, zu bedecken oder eben den Saal zu verlassen, keinen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar. Stadtratssitzungen seien kein Forum, um private Meinungen zu äußern und zu verbreiten. Ziel der Versammlung sei es vielmehr die divergierenden Meinungen störungsfrei im Austausch und in einer geordneten Abstimmung zu einem einheitlichen Gemeindewillen zusammenzuführen.

DOMBERT Rechtsanwälte

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