Meldung
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05.11.2026
Nun muss sich doch das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit der umstrittenen Äußerung des hessischen Innenministers Roman Poseck auseinandersetzen. Das hat jedenfalls der Hessische Staatsgerichtshof jetzt entschieden (Az.: 7 B 2931/26 vom 30.10.2026). Seiner Auffassung nach sind die Streitigkeiten über politische Äußerungen von Regierungsmitgliedern nicht verfassungsrechtlicher Natur und fallen damit auch nicht unter die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hatte einen entsprechenden Eilantrag des Berliner Landesverbands der Partei „Die Linke“ gegen eine Äußerung des hessischen CDU-Innenministers Roman Poseck als unzulässig abgelehnt, weil es darin eine verfassungsrechtliche Streitigkeit sah.
Wie der Staatsgerichtshof ausführt, habe Poseck seine Aussage zum „Clan-Problem der Berliner Linken“ nicht als Verfassungsorgan getätigt. Vielmehr sei diese Aussage im Zusammenhang mit seiner Fachaufgabe Öffentlichkeitsarbeit gefallen, die er als Dienstherr der Polizei wahrzunehmen habe. Daher sei in diesem Fall das Verwaltungsgericht und nicht das Verfassungsgericht zuständig.