Neue Geschäftsfelder für Stadtwerke?

Dr. Dominik Lück

Vortrag

Veranstaltung am: 13.01.2026

Zeit: 09:30-11:30 Uhr

Referent: Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück
Veranstalter: NST wissenstransfer GmbH

Inhalt der Veranstaltung

Der Fachkräftemangel in Deutschland führt dazu, dass in vielen Bereichen Versorgungsengpässe drohen. Das betrifft auch Dienstleistungen, die für das tägliche Leben essentiell sind, z.B. Installationstätigkeiten. Oft haben die Stadtwerke das nötige Knowhow und die Kapazitäten diesen Mangel aufzufangen. Dabei können sie im Sinne des Klimaschutzes auf innovative, effiziente und umweltfreundliche Technologien setzen. Angesichts der Energie-, Gas- und Klimakrise ist zudem ein Ausbau der regenerativen Energieversorgung – bspw. durch Photovoltaikanlagen – zwingend erforderlich. Hier eröffnet sich die für die Kommunen die Chance, Treiber der Energiewende zu werden. Aber dürfen sie das auch?

Worum geht es?

Ob und inwieweit Geschäftsfelderweiterungen kommunaler Unternehmen zulässig sind, bestimmt sich nach den kommunalrechtlichen Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung (§ 136 NKomVG). Diese sind i.d.R. dann zulässig, wenn die Vorgaben der sog. „Schrankentrias“ erfüllt sind: Erforderlich ist, dass ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigt, die wirtschaftliche Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Kommune steht und der Zweck nicht besser oder wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.

Für den Bereich der Energiewirtschaft sieht § 136 Abs.1. S.3 ff NKomVG bereits seit dem Jahr 2016 deutliche Erleichterungen vor. Was gilt aber bei handwerklichen Tätigkeiten, die bislang vor allem die privaten Handwerksbetriebe wahrnehmen. Auch hier kann sich – etwa, wenn ein Installateur im Ort aus Altersgründen seinen Betrieb aufgibt und die Angestellten ihn nicht fortführen können oder wollen – aber Heizungsanlagen weiter gewartet werden müssen oder Wärmepumpen installiert werden sollen, die Frage nach der Übernahme durch das kommunale Unternehmen stellen.

Das Seminar gibt einen Überblick über die kommunalrechtlichen Vorgaben der wirtschaftlichen Betätigung und erläutert, wie diese praktischen Fragen rechtlich gelöst werden können

Der Kopf hinter der Veranstaltung.

Dr. Dominik Lück ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei „Dombert Rechtsanwälte PartmbB“ in Potsdam. Er ist u.a. Spezialist für Datenschutzrecht und in diesem Zusammenhang bundesweit tätig.

Dr. Dominik Lück

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.