Meldung
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25.07.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der AfD in Rheinland-Pfalz gegen ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Koblenz abgewiesen (Az.: 2BvR 686/25 vom 24.06.2025). Die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte 2024 über Internetportale der Landesregierung zu Demonstrationen gegen die AfD aufgerufen. Darin sah die Partei einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und klagte vor dem Verfassungsgerichtshof – allerdings ohne Erfolg.
Diese Entscheidung hat nun Bestand, obgleich sich das Bundesverfassungsgericht nicht inhaltlich mit der Neutralitätspflicht Dreyers auseinandergesetzt hat. Es wies die Klage aus verfahrensrechtlichen Gründen ab und stellte klar, dass es „nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes“ keine Zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten sei.