Meldung
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18.06.2025
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Ablehnung eines AfD-Beitrags durch die Redaktion des städtischen Amtsblatts für zulässig erklärt, weil er keinen hinreichenden städtischen Bezug aufwies und unzulässige Wahlwerbung für die AfD enthielt (Az.: 4 K 5552/24 vom 23.05.2025). Der Beitrag der AfD nahm zwei Raubüberfälle und die Herkunft der Tatverdächtigen zum Anlass, um die Migrationspolitik in Deutschland allgemein zu thematisieren.
Nach dem Redaktionsstatut des Amtsblatts sind Wahlaufrufe, Wahlwerbung sowie politische Stellungnahmen ohne kommunalen oder kommunalpolitischen Bezug unzulässig, denn die Gemeinde, die das Amtsblatt herausgibt, ist zur Neutralität verpflichtet. Gegen diese Statuten habe der Beitrag der AfD verstoßen und sei damit zurecht abgelehnt worden.