Brandenburg will öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen

Janko Geßner | Philipp Buslowicz, LL.M.

Meldung

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31.03.2025

Öffentliche Aufträge sollen in Brandenburg künftig schneller und unbürokratischer erteilt werden können. Darauf zielt ein Vorstoß der Landesregierung in Brandenburg zum Bürokratieabbau ab: Kommunen sollen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro ohne (Mehrwertsteuer) ohne eine Ausschreibung vergeben können. Bislang lag die Freigrenze bei 1.000 Euro. „Ein bundesweiter Trend, der nunmehr in Brandenburg angekommen zu sein scheint“ so Rechtsanwalt Janko Geßner. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Philipp Buslowicz stellt dies eine wirksame Vereinfachung von Beschaffungen für Kommen im Unterschwellenbereich dar. Die bisherige Grenze war im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern eher symbolischer Art und hatte keine praktische Relevanz.

 

Ansprechpartner für alle Fragen des Vergaberechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz.

DOMBERT Rechtsanwälte

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