Meldung
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20.02.2025
Am 1. Januar 2025 ist die zweite Fassung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (kurz „Kita-Qualitätsgesetz“) in Kraft getreten. Damit stellt der Bund den Ländern bis Ende 2026 erneut rund vier Milliarden Euro zur Verfügung, um die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Kitas zu fördern und die Qualität der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weiterzuentwickeln.
Mit dem Gesetz wird das seit 2023 geltende KiTa-Qualitätsgesetz fortgesetzt und inhaltlich weiterentwickelt. Damit ist es nach dem Gute-Kita-Gesetz bereits das dritte Gesetz zum Ausbau der Betreuungsqualität in deutschen Kitas.
Das angepasste Kita-Qualitätsgesetz enthält wie bisher sieben Bereiche, die als „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ bezeichnet werden. Die Länder dürfen die Bundesmittel nur für diese Bereiche nutzen. Dazu gehören etwa die Berücksichtigung von Ausfallzeiten oder Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit, die inklusive Förderung aller Kinder und eine rechtzeitige und kontinuierliche Bedarfsplanung. Neu geregelt ist jedoch, dass alle Länder ab 2025 in die Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie sprachliche Förderung der Kinder investieren müssen. Maßnahmen, die nicht zu den genannten Themenbereichen gehören und bis einschließlich 31. Dezember 2024 vertraglich festgelegt wurden, dürfen jedoch noch bis Ende 2025 fortgesetzt werden.
