Denkmal­schutz und Kulturgüter­recht

Kulturelles Erbe bewahren und zugleich zeitgemäß nutzen – dafür schaffen wir rechtssichere Lösungen.

Unsere Expertise umfasst das Bau- und Gartendenkmalrecht, den Ensemble- und Denkmalbereichsschutz ebenso wie das Archäologie- und Bodendenkmalrecht.

Der Schutz von Bau- und Bodendenkmälern stellt Eigentümer, Behörden und Projektträger vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Wir beraten Denkmaleigentümer und Denkmalbehörden bei der Unterschutzstellung, bei Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie – als Ultima Ratio – bei der rechtssicheren Durchsetzung von Denkmalbeseitigungsansprüchen.

 

Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf Vorhaben in der Umgebung von Denkmalen. Hier entstehen bei Bau- und Infrastrukturmaßnahmen häufig Konflikte, weil unerwartet Genehmigungen eingeholt werden müssen. Wir helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und praktikable Lösungen zu entwickeln. Regelmäßig bringen wir unsere Erfahrung auch in rechtspolitische und denkmalpflegerische Diskussionen ein.

 

Darüber hinaus unterstützen wir Museen, Stiftungen sowie weitere öffentliche und private Kultureinrichtungen in allen kulturrechtlichen Fragen – von Organisation und Finanzierung bis hin zum Umgang mit sensiblen Kulturgütern.

Denkmalschutz und Kulturgüterrecht – Unsere Köpfe.