Die Lehren aus dem Fall Steinbach: Warum ehemalige Regierungsmitglieder achtsam ihre nachfolgenden Karriereschritte planen sollten
Blogbeitrag
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27.05.2026
Die Personalie hat die Öffentlichkeit über die Grenzen Brandenburgs hinaus einige Zeit beschäftigt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit seinem Beschluss vom 17. April 2026 für Klarstellung gesorgt (Az.: 4 S1 /26): Der ehemalige Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg, Jörg Steinbach, kann nach seinem Ausscheiden aus dem Amt nicht als freiberuflicher Berater für eine international tätige Wirtschaftskanzlei tätig werden. Die betreffende Kanzlei hatte während seiner Amtszeit das Land Brandenburg in bedeutenden wirtschaftspolitischen Projekten beraten, insbesondere bei der Ansiedlung des Elektroauto-Herstellers Tesla. Als Minister hatte Steinbach die Beauftragung der Kanzlei veranlasst. Nach seinem Ausscheiden beabsichtigte er nun, für ebenjene Kanzleifrei beruflich bei „Geschäftsentwicklungsmaßnahmen“ zu beraten.
Beeinträchtigung öffentlicher Interessen
Als Maßstab diente dem OVG das Brandenburgische Ministergesetz (§ 5c Abs. 1 BbgMinG), das diese heiklen Situationen vorhersehbar ausgestalten soll. Danach kann die Landesregierung für die Zeit der ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung untersagen, wenn zu befürchten steht, dass dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Interessenkollisionen und schon der Anschein, dass politische Entscheidungen durch Aussicht auf spätere berufliche Vorteile womöglich beeinflusst werden könnten, sollen auf diese Weise vermieden werden.
Auf diese Grundlage stützte sich die Landesregierung in Brandenburg und untersagte dem ehemaligen Minister seine Beratertätigkeit bei der betreffenden Kanzlei für zwei Jahre. Das Verwaltungsgericht Potsdam und aktuell das Oberverwaltungsgericht gingen in Eilverfahren von der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung der Landesregierung aus: Für die Annahme einer Beeinträchtigung öffentlicher Interessen genügt bereits der begründete Anschein, dass bei einem verständigen und sachlich denkenden Bürger Zweifel an der Integrität der Landesregierung entstehen könnten. Es ist nicht erforderlich, dass tatsächlich eine Beeinträchtigung eingetreten ist oder unmittelbar droht. Maßgeblich ist vielmehr die objektive Wahrnehmung der Situation aus der Perspektive eines informierten Beobachters.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Untersagung keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt. Dem ehemaligen Minister wurde lediglich die Tätigkeit für diese spezifische Kanzlei untersagt, nicht jedoch eine generelle berufliche Tätigkeit als Berater. Er ist frei, für andere Kanzleien oder Unternehmen tätig zu werden. Zudem erhält er ein Ruhegehalt sowie ein Übergangsgeld, die seinen Unterhalt nach Beendigung des Amtes sichern. Das Verbot stellte damit keine Berufswahlbeschränkung, sondern eine auf das notwendige Maß beschränkte Berufsausübungsregelung dar.
Schutz des Vertrauens der Bevölkerung
Das Oberverwaltungsgericht betonte anlässlich dieses Falles, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der politischen Entscheidungsträger von überragender Bedeutung sei. Wenn bei Bürgern der Eindruck entstehen könnte, dass Regierungsmitglieder ihre Entscheidungen mit Blick auf spätere berufliche Perspektiven treffen, würde dies das Vertrauen in die demokratischen Institutionen und die Unparteilichkeit staatlichen Handelns nachhaltig untergraben. Dieses öffentliche Interesse wiegt schwerer als das individuelle Interesse des betroffenen ehemaligen Ministers, gerade für diese spezifische Kanzlei tätig zu werden.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass in den ersten zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Amt bei der Wahl neuer beruflicher Tätigkeiten – aus gutem Grund – besondere Sorgfalt geboten ist und dass öffentliche Ämter nicht als Vorbereitung auf eine spätere private berufliche Tätigkeit missbraucht werden dürfen. Das gilt erst recht in den aktuellen politischen Zeiten, in denen das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen kontinuierlich abnimmt. Ein Vertrauensverlust wird befördert und Kritiker fühlen sich gestärkt und umso mehr zum rechten Rand hingezogen, wenn es Ansätze dafür gibt, dass es an politischer Integrität fehlen mag.
Das Urteil ist deshalb weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung für all diejenigen, die derzeit Regierungsämter bekleiden und sich mit „der Zeit danach“ auseinandersetzen.
Der Kopf hinter dem Beitrag.
Charlotte Blech berät zum öffentlichen Dienstrecht und Wissenschaftsrecht. Sie hat an der öffentlichen Buchvorstellung am 2.12.2025 in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin und anschließender Diskussionsrund teilgenommen. Herausgegeben wird das Buch „Das Justiz-Projekt. Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt“ von Friedrich Zillessen, Anna-Mira Brandau und Lennart Laude (Link: https://verfassungsblog.de/book/das-justiz-projekt-verwundbarkeit-und-resilienz-der-dritten-gewalt/)