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09.07.2025
Für Aufsehen hat der Fall eines Polizisten gesorgt, der trotz rassistischer und antisemitischer Chats auf seinem privaten Handy, nicht aus dem Dienst entlassen wurde. Der Verwaltungsgerichthof München entschied, dass die privaten Nachrichten von der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht geschützt sind. In dem gemeinsamen Podcast von NJW und beck-aktuell „Gerechtigkeit & Loseblatt“ ordnet Rechtsanwalt Dr. Stephan Berndt die Entscheidung rechtlich ein und geht dabei auch auf die Herausforderungen der Dienstherren im Umgang mit auffälligen Beamten ein. Seinen Worten zufolge gibt es dafür aber kein Schema. Vielmehr kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Das ganze Interview hören Sie hier.