Health insurance companies do not have to pay for empty ambulance journeys
| Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Rettungsdienst-Gebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming für unwirksam erklärt (U. v. 28.01.2026, Az.: 6 A 13/25). Insgesamt elf Krankenkassen hatten dagegen geklagt, dass in der Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes so genannte Leerfahrten, also die Einsatzfahrten, bei denen Patienten nicht in ein Krankenhaus gebracht werden, nicht gesondert ausgewiesen würden und somit eine […]
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