Gesundheitsportal des Bundes bleibt online

Meldung

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19.10.2026

Das Onlineportal „gesund.bund.de“ des Bundesministeriums für Gesundheit darf online bleiben. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hervor (Az.: 6 K 1256/24 vom 13.10.2026).

 

Gegen das Portal, das kostenlose Gesundheitsinformationen bietet, hatte ein Verlag geklagt, der unter anderem das Online-Gesundheitsportal „apotheken-umschau.de“ betreibt. Er sah in dem Angebot des Gesundheitsministeriums eine direkte Konkurrenz zu seinem Produkt. Das verstoße jedoch gegen das Gebot der Staatsferne der Presse.

 

Das Verwaltungsgericht hat die Klage nun abgewiesen, weil es dem Verlag an der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erforderlichen Klagebefugnis fehlt. Er sei nicht in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt worden. Diese ließen sich nicht aus dem Gebot der Staatsferne der Medien ableiten. Dieses Gebot untersagt dem Staat, sich auf dem Gebiet der Medien zu betätigen, damit der Meinungsbildungsprozess vor stattlichen Einflüssen geschützt wird.

 

Das Gericht hat nicht inhaltlich entschieden, ob die Internetseite des Bundes gegen dieses Gebot verstößt, sondern lediglich darüber, dass der Verlag sich als Träger der subjektiven Pressefreiheit nicht vor dem Verwaltungsgericht darauf berufen kann.

 

Gegen das Urteil wurde die Berufung zugelassen.

DOMBERT Rechtsanwälte

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