VG rechtfertigt Eingriff in die Religionsfreiheit an Berliner Gymnasium
Meldung
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21.10.2026
Ein Berliner Gymnasium darf in seiner Schulordnung die demonstrative Ausübung religiöser Riten verbieten, um den Schulfrieden zu wahren. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden (Az.: 3 K 710/25 vom 15.10.2026).
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hatte gegen diese Regelung in der Schulordnung des Berliner Gymnasiums geklagt. Sie sah darin einen Verstoß gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz. Vor allem muslimische Schülerinnen und Schüler würden bei ihrer Religionsausübung behindert, weil das islamische Gebet bestimmte, sichtbare Bewegungsabläufe vorschreibt.
Das VG wies die Klage ab. Die Schulordnung unterscheide nicht nach Religion, sondern verbiete nur demonstrativ ausgeübte Riten. Gleichwohl bestätigte es, dass die Regelung muslimische Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Religion in besonderer Weise benachteilige. Dennoch hielt das Gericht den Eingriff in die Religionsfreiheit an diesem Gymnasium für gerechtfertigt, damit der staatliche Bildungsauftrag erfüllt werden könne. An der Schule habe es seit einiger Zeit immer wieder ernsthafte Konflikte mit religiösem Hintergrund gegeben. Das Ziel, den Schulfrieden zu wahren, komme daher in diesem besonderen Fall mehr Gewicht zu als dem mit der Ungleichbehandlung verbundenen Eingriff in die Religionsfreiheit, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.