Hohe Hürden für den Wahlausschluss radikaler Kandidaten

Meldung

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26.07.2026

Wenn im September in Niedersachsen Kommunalwahlen stattfinden, stellen sich auch eine Reihe von AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten zur Wahl. Die jeweiligen Wahlausschüsse haben die Aufgabe, die Kandidaten im Vorfeld auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen und gegebenenfalls von der Wahl auszuschließen. Die Nichtzulassung eines Bewerbers zur Wahl stellt jedoch einen schwerwiegenden Eingriff in das passive Wahlrecht dar, weshalb die Anforderungen an die Tatsachengrundlagen und die prognostische Bewertung durch den Wahlausschuss sehr hoch sind. Bloße politische Bewertungen reichen dafür nicht aus. „Die Stärke der wehrhaften Demokratie zeigt sich nicht darin, dass ein radikaler Kandidat möglichst früh ausgeschlossen wird, sondern dass dies nur unter der strikten Beachtung rechtsstaatlicher Maßstäbe geschieht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück, der Kommunen zum Wahlrecht berät. Mit der Nichtzulassung radikaler Bürgermeisterkandidaten hat er sich auch in einem Aufsatz in der Zeitschrift Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) Heft 7/2026 auseinandergesetzt.

DOMBERT Rechtsanwälte

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