Kabinett will Kinder- und Jugendhilfe entbürokratisieren

Meldung

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13.08.2026

Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den Entwurf des „Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“ verabschiedet. Ziel ist es, Angebote für Betroffene passgenauer und leichter zugänglich zu gestalten, Bürokratie abzubauen und die Kosten in den Kommunen nicht ausufern zu lassen. 

 

Diese erste Stufe der Strukturreform sieht folgende Punkte vor:

  • Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf sollen niederschwellig Bildungsassistenz in Kita und Schule erhalten. Jugendämter, Kita und Schule planen diese Angebote gemeinsam.
  • Die Zuständigkeiten für Unterstützungsleistungen sollen vereinfacht, eventuell auch ein zentraler Ansprechpartner in den Kommunen für betroffen Familien geschaffen werden. Verfahren zur Aufnahme und Verteilung ausländischer Minderjähriger sollen vereinfacht werden.
  • Kommunale Infrastruktur wie Familienzentren, Elternkurse, Beratungsstellen und Familienfreizeiten sollen deutlich gestärkt werden. Familien, die Unterstützung brauchen, sollen zunächst einfach zugängliche Angebote in Anspruch nehmen, bevor eine erzieherische Hilfe implementiert wird.
  • Junge Menschen sollen besser bei Ausbildung und beruflicher Integration unterstützt werden, zum Beispiel über Unterkünfte mit sozialpädagogischer Begleitung, wenn dies die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen oder die berufliche Eingliederung ermöglicht.
  • Personal soll flexibler eingesetzt werden, um Träger angesichts des Personalmangels zu entlasten: Je anspruchsvoller die jeweilige Aufgabe ist, desto höhere Anforderungen sind an die Qualifikation des eingesetzten Personals zu stellen.
  • Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zum sogenannten „begleiteten Trinken“ wird abgeschafft. 14- und 15-Jährige dürfen Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit weder erwerben, noch trinken, auch wenn eine volljährige Begleitperson dabei ist.

DOMBERT Rechtsanwälte

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