Sonneberger Landrat unterliegt im Beschwerdeverfahren über Äußerung zur Schulschließung

Meldung

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13.08.2026

Der politische Meinungskampf rechtfertigt keine unzutreffenden Tatsachenbehauptungen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde des AfD-Landrats Robert Sesselmann mit Beschluss zurückgewiesen (Az. 3 EO 34/26 vom 05.08.2026).

 

Als damaliger CDU-Generalsekretär äußerte sich Dr. Carsten Linnemann im Oktober 2025 auf einer Pressekonferenz zur bisherigen Amtszeit des Sonneberger Landrats. Dabei hatte er darauf hingewiesen, dass im Landkreis entgegen den programmatischen Zielen der AfD eine seit 120 Jahren bestehende Schule geschlossen worden sei. Sesselmann veröffentlichte daraufhin in verschiedenen Medien, dass die Behauptung Linnemanns, er habe die Schule geschlossen, falsch sei. Linnemann beantragte daraufhin beim Verwaltungsgericht Meiningen, Sesselmann diese Äußerung zu untersagen. Das Gericht gab dem Antrag statt.

 

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass Linnemann nicht behauptet habe, Sesselmann habe die Schließung persönlich veranlasst. Mit dem Vorwurf, Linnemann habe ihm die Schließung zugeschrieben, habe Sesselmann nicht nur eine politische Meinung geäußert, sondern selbst eine unzutreffende Tatsachenbehauptung aufgestellt. Diese dürfe er nicht wiederholen, so das Gericht. Denn in der Pressekonferenz habe Linnemann lediglich die Tatsache erwähnt, dass das Thüringer Bildungsministerium die Schulschließung verfügt habe.

DOMBERT Rechtsanwälte

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