Wir beraten Kammern und Verbände, kommunale Verwaltungen und Unternehmen, wie sie rechtssicher mit den ihnen anvertrauten Informationen umgehen.
Wir sorgen dafür, dass Geheimes auch geheim bleibt.
Pressefreiheit sowie das Recht auf Informationszugang sind elementare Pfeiler der demokratischen Grundordnung. Nicht nur der freien Presse, sondern auch dem einzelnen Bürger stehen daher umfangreiche Auskunftsansprüche zu, die unter anderem in Gesetzen wie dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Verbraucherinformationsgesetz oder dem Umweltinformationsgesetz geregelt sind.
Allerdings stoßen diese Forderungen nach Transparenz und Kontrolle an ihre Grenzen, wenn damit personenbezogene Daten, Geheimhaltungspflichten oder Betriebsgeheimnisse verletzt werden. Wir beraten unsere Mandanten, wie sie in diesem Spannungsfeld mit Informationsansprüchen umgehen und vertreten ihre Interessen in den entsprechenden Verfahren.