Sicherheit und Resilienz

Wir helfen Staat und Kommunen dabei, auch in Krisen handlungsfähig zu bleiben.

Unsere Stärke liegt dort, wo öffentliche Hand, Infrastrukturbetreiber und Unternehmen gemeinsam handeln müssen.

Viele Anforderungen an Sicherheit und Resilienz werden auf europäischer, bundes- oder landesrechtlicher Ebene vorgegeben. Umgesetzt werden sie jedoch vor Ort: in Kommunen und Behörden, in öffentlichen Einrichtungen, kommunalen Unternehmen und Betreibern kritischer Infrastrukturen (KRITIS) oder sonstiger systemrelevanter Infrastruktur. Dazu zählen insbesondere Wasser, Energie, Verkehr, Gesundheit und IT.

 

Wir verstehen Sicherheit und Resilienz als Querschnittsaufgabe des öffentlichen Rechts: Kommunen, Stadtwerke, Zweckverbände, Behörden, Blaulichtorganisationen und Unternehmen beraten wir bei der Klärung regulatorischer und rechtlicher Anforderungen, beim Aufbau belastbarer Organisations- und Krisenstrukturen sowie bei der Gestaltung tragfähiger Kooperationsmodelle.

 

Wo die Krisenfestigkeit Investitionen erfordert, verbinden wir unsere Expertise im Planungs- und Genehmigungsrecht mit dem Vergabe-, Fördermittel- und Zuwendungsrecht. Wir begleiten Projekte von der Standort- und Planungsentscheidung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren bis zur Beschaffung, Förderung und Umsetzung.

Sicherheit und Resilienz – Unsere Köpfe.